Führungstrupp
- Zugführer (ZFü)
- Führungsassistent (FüAss)
- zwei Führungshelfern (Kraftfahrer und Sprechfunker)
- stellt die Kommunikation und Kooperation mit der übergeordneten Führungsstelle und benachbarten Einheiten sicher, nimmt Einsatzaufträge entgegen und informiert über Lageentwicklung und Einsatzabwicklung
- nimmt die Feststellung und Beurteilung der Lage im Einsatzbereich der Einsatzeinheit vor
- regelt den sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einsatz unter Beratung der Fach- und Führungskräfte
- erteilt Aufträge an die Gruppen der Einsatzeinheit und kontrolliert die Durchführung
- trägt Sorge für die Sicherheit im Einsatz mit Unterstützung der Fach- und Führungskräfte
- trägt Sorge für die Verstärkung, Ergänzung und Ablösung der Einsatzeinheit bzw. von Teileinheiten
Sanitätsgruppe
- Gruppenführer (GrFü)
- 3 Truppführer (TrFü)
- 5 Helfern (Mindestqualifikation Rettungshelfer)
- führt dringend benötigtes Material wie Tragen, Decken, Infusionen, Sauerstoffgeräte, Verbandstoffe usw. an die Einsatzstelle und unterstützt die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal - soweit notwendig - bei der Versorgung der Verletzten (Herstellen und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit)
- schafft - je nach Notwendigkeit - die erforderlichen Infrastrukturen an der Einsatzstelle durch Einrichten eines Verbandplatzes
- sucht ggf. Verletzte und führt deren Erstversorgung durch
- übernimmt erstversorgte Verletzte, z.B. von Verletztenablagen und bringt diese zum Verbandplatz
- versorgt und betreut Verletzte und Kranke bis zu deren Abtransport in die Klinik
- versorgt die leicht verletzten Betroffenen und sorgt so für eine Entlastung des Rettungsdienstes, der Notärzte und der Krankenhäuser
- übernimmt die medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter und führt die behelfsmäßige Dekontamination durch
- nimmt unverletzte Betroffene in ihre Obhut und betreut ggf. bis zur Übergabe an die Betreuungsgruppe
- sorgt für die Registrierung und Dokumentation
Betreuungsgruppe
- einem Gruppenführer
- 3 Truppführer
- 11 weiteren Helfern
- leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können.
- betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern
- sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen
- sichert die sozialen Belange der Betroffenen
Technik und Sicherheit
- einem Truppführer (TrFü)
- 3 Helfern
Der Trupp „Technik und Sicherheit“...
- verrichtet handwerklich-technische Tätigkeiten mit entsprechendem Werkzeugen und Hilfsmitteln
- errichtet Zelte (mit den Gruppen zusammen)
- errichtet und betreibt sicherheitsgerecht technische Geräte und Anlagen (z.B. Notstromversorgung, Beleuchtung, Zeltheizgeräte)
- überwacht die technischen Geräte während des laufenden Betriebes
- wirkt bei der Logistik der gesamten Einheit mit
- überwacht den geeigneten Atem- und Körperschutz der Einsatzkräfte
- bietet technische Unterstützung bei der Personen-Dekontamination
- berät die Einheit fachlich bei Unfällen mit chemischen oder radiologischen Stoffen
- führt technische Maßnahmen zum Schutze der Einheit bei Unfällen mit Gefahrstoffen durch